Buchvorstellung: „Wiederheirat ist Ehebruch. Es sei denn…“

Scheidung und Wiederheirat ist ein kompliziertes Thema, im realen Leben wie auch bei der Auslegung der relevanten Bibeltexte. In diesem Beitrag stelle ich ein Buch zum Thema vor.

„Nicht nur alle Betroffenen sollten dieses Buch lesen, sondern besonders alle Lehrer und Hirten der Gemeinden.“

Wilfried Plock

Ich habe schon etliche Bücher zum Thema Scheidung und Wiederheirat gelesen. Jetzt hat mich doch auch die Position interessiert, die David Pawson in seinem Buch vertritt, das vor drei Jahren beim Christlichen Mediendienst erschienen ist. Warum ich mich dem obigen Urteil von Wilfried Plock NICHT anschließen kann, begründe ich in dieser Buchvorstellung.

Zum Autor

David Pawson (1930–2020) studierte Theologie in Cambridge und diente später als Militärgeistlicher und Pastor in verschiedenen Gemeinden des Vereinigten Königreichs. Von 1979 an war er im internationalen Vortragsdienst tätig. Er ist Autor von mehr als 80 Büchern, die in viele Sprachen übersetzt wurden. Wenn man ihn theologisch einordnen möchte, dann wären die drei passendsten Schlagworte wohl konservativ, charismatisch und arminianisch. Pawson ist aber sicher kein extremer Charismatiker und seine Position kommt in dem Buch auch überhaupt nicht zum Vorschein. Seine Position zur Verlierbarkeit des Heils schon. Hier schreibt der Verlag allerdings ausdrücklich auf seiner Website, dass er diese nicht teilt.

Was ich an dem Buch schätze

David Pawson nimmt die biblischen Texte sehr ernst und ist bemüht, vom Bibeltext her zu argumentieren. Das ist absolut wichtig bei der Frage um Scheidung und Wiederheirat. Bei ethischen Fragestellungen sind wir alle viel zu schnell dabei, uns von unseren Emotionen leiten zu lassen, statt von biblischen Grundsätzen. Pawson stellt auch zu Recht heraus, dass wir die Vorgaben zur Ehe stärker in den Blick nehmen sollten, statt auf die Ausnahmen zu blicken.

Bedauerlich ist, dass jede Diskussion über seine Lehre schnell um die Ausnahmen kreist. Stattdessen sollte es doch darum gehen, seine Vorgabe umzusetzen. Andernfalls sucht man nur nach Schlupflöchern.

David Pawson

Pawsons Position

Pawson vertritt bei der Frage nach Scheidung und Wiederheirat eine Minderheitsposition. Dessen ist er sich auch bewusst. Selbstverständlich wird sie dadurch nicht falsch. Die Mehrheit hat nicht automatisch Recht. Es wird noch zu prüfen sein, welche Position am plausibelsten ist. Pawsons Position gleicht übrigens der, die von John Piper vertreten wird (siehe dazu Anhang A in Wilfried Plocks Eine Ehe zur Ehre Gottes).

Im Wesentlichen geht es um die Auslegung der entscheidenden Texte in den synoptischen Evangelien (Matthäus, Markus, Lukas): Mt 5,31f; Mt 19,3-12; Mk 10,1-12; Lk 16,18. Während Markus und Lukas die Worte Jesus’ so wiedergeben, dass dieser Scheidung und Wiederheirat grundsätzlich ablehnt, beinhaltet Jesus’ Aussage bei Matthäus eine Ausnahme: „außer aufgrund von Hurerei“ (Mt 5,32) bzw. „außer wegen Hurerei“ (19,9). Pawson erklärt diese Ausnahme damit, dass hier die Auflösung einer jüdischen Verlobung gemeint sei, die wesentlich bindender war, als es eine Verlobung bei uns heute ist. Folglich gäbe es auch bei Matthäus keine echte Ausnahme für eine Scheidung und Wiederheirat verheirateter Paare. Nur der Tod scheidet die erste geschlossene Ehe. Scheidungen oder spätere Bindungen sind dann grundsätzlich Sünde.

Pawsons Argumentation

Ich nenne hier nur die Hauptargumente Pawsons und konzentriere mich auf die synoptischen Evangelien. Selbstverständlich kommen auch noch zum Tragen, aber ich denke diese vier sind die wichtigsten Punkte.

Erstens: Man soll mit den klaren Schriftstellen beginnen und sich erst danach den schwierigeren widmen. Markus und Lukas sind in ihren Aussagen eindeutig und machen keine Ausnahmen. Dementsprechend muss man die Aussagen von Matthäus in ihrem Licht betrachten.

Zweitens: Der jüdische Charakter des Matthäusevangeliums muss berücksichtigt werden. Folglich ist es auch naheliegend, dass der Unterschied zwischen den Aussagen bei Markus und Lukas auf der einen Seite und Matthäus auf der anderen Seite im jüdischen Hintergrund begründet ist. Und hier gibt es nunmal (im Gegensatz zur römischen und griechischen Kultur) die besondere Bedeutung der Verlobung. Dieser Fall wird bei Matthäus sogar explizit erwähnt (Mt 1,19).

Drittens: Die Ausnahmeklausel sieht eine Ausnahme bei Hurerei (gr. porneia) vor. Das ist ein anderer Begriff als Ehebruch (gr. moicheia). Deshalb kann es sich nicht um eine Ausnahme beim klassischen Fall von Ehebruch handeln, sondern es muss etwas anderes gemeint sein. Die Begriffe müssen eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, weil sie in der Bibel mehrfach nebeneinander verwendet werden (Mt 15,19; Mk 7,21; 1Kor 6,9; Hebr 13,4).

Viertens: Wer als Geschiedener erneut heiratet oder wer eine geschiedene Person heiratet, begeht Ehebruch (Mt 5,32; 19,9; Mk 10,11f; Lk 16,18). Die Verlaufsform des Präsens zeigt hier an, dass es sogar fortwährender Ehebruch ist, in dem man dann lebt. Das bedeutet, dass der Ehebund durch eine Scheidung nicht aufgelöst wird.

Warum mich die Argumente nicht überzeugen

Alle vier Argumente überzeugen mich nicht.

Erstens: Natürlich sollte man mit den eindeutigen Passagen beginnen und dann erst diejenigen betrachten, die schwerer zu deuten sind. Aber es ist weit weniger klar, welche denn die eindeutigen sind. Grundsätzliche Aussagen können auch Ausnahmen beinhalten, die nicht genannt werden. Jesus verbietet es z. B. in der Bergpredigt, jemanden einen Narren zu nennen (Mt 5,22), nur um es dann kurze Zeit später selbst zu tun (7,26; vgl. 23,17; 25,2.3.8). Er sagt, dass jeder, der eine Frau mit Begehren ansieht, mit ihr die Ehe bricht (Mt 5,28). Es ist offensichtlich, dass der Blick auf die eigene Frau hier eine Ausnahme darstellt. Er verbietet es zu schwören (Mt 5,33-37), sagt dann aber selbst unter Schwur aus (26,63f). Warum könnten also nicht Mt 5,32 und 19,9 die eindeutigen Stellen sein, in deren Licht man die übrigen betrachten muss?

Zweitens: Sicher ist das Matthäusevangelium in erster Linie für jüdische Christen geschrieben worden. Der literarische Kontext sollte aber trotzdem mehr Gewicht haben als der kulturelle Kontext. Das gilt ganz besonders dann, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass der kulturelle Kontext hier eine Rolle spielt. Jesus diskutiert mit den Pharisäern in Mt 19,3-9 über mögliche Scheidungsgründe für Verheiratete, nicht für Verlobte. Es ergibt kaum Sinn, dass Matthäus die Klausel künstlich einschiebt, um seinen jüdischen Zuhörern einen kryptischen Hinweis zu geben.

Drittens: Die Begriffe Hurerei (gr. porneia) und Ehebruch (gr. moicheia) sind sicher keine hundertprozentigen Synonyme, also in allen Fällen ohne Informationsverlust austauschbar. So etwas gibt es sprachwissenschaftlich gesehen gar nicht. Selbstverständlich können sie aber an einer Stelle synonym gebraucht werden. Und in jedem Fall ist eine Überlappung in der Bedeutung nicht ausgeschlossen. Schauen wir uns die von Pawson genannten Bibelstellen an, so sehen wir, dass auch andere Begriffe in direkter Umgebung eine deutliche Schnittmenge in der Bedeutung haben. Bosheit und Arglist (Mk 7,22) haben sicher keine ganz unterschiedliche Bedeutung. Diebe und Habsüchtige (1Kor 6,10) haben ganz sicher auch eine gemeinsame Schnittmenge. Die Wortbedeutung muss jeweils vom Kontext her betrachtet werden. Wenn Jesus eine Ausnahme bei Hurerei macht, dann hat er damit wohl jegliche außereheliche Form von Sexualität im Blick – also mehr als Ehebruch, aber nicht weniger.

Viertens: Der Ehebund ist nicht unauflöslich. Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden (Mt 19,6). Es heißt nicht, dass der Ehebund nicht gebrochen werden KANN, sondern dass er nicht gebrochen werden SOLL. Ich bin nicht der Meinung, dass ein einziger Akt des Ehebruchs eine Ehe automatisch und unumkehrbar auflöst. Versöhnung sollte für Christen das oberste Ziel jeder Beziehung sein. Wenn ein Partner aber fortwährend bzw. wiederholt die Ehe bricht und nicht bereit ist, umzukehren, dann ist nicht derjenige der Ehebrecher, der den formalen Prozess der Scheidung einleitet oder ggf. wieder heiratet, sondern eben der, der Ehebruch begangen hat. Es ergibt weiterhin keinen Sinn, eine zweite Heirat, wie Pawson, als kontinuierlichen Ehebruch anzusehen. Das ist auch nicht die Bedeutung der Präsens-Form. Pawson verwechselt Aspekt und Aktionsart bei griechischen Verben. So kommt er am Ende zu der kuriosen Ansicht, dass jede weitere Ehe fortwährender Ehebruch ist. Er schreibt es nicht explizit, implizit weist er aber schon darauf hin, dass Ehepartner eine zweite Ehe auflösen sollten, wenn sie diese eingegangen sind, und wenn möglich jeder zum ersten Ehepartner zurückkehren sollte.

Fazit und alternative Leseempfehlungen

Den Ernst, mit dem David Pawson and das Thema herangeht, finde ich sehr vorbildlich. Tatsächlich sollten wir uns wesentlich mehr damit beschäftigen, Ehen zusammenzuhalten als uns mit Ausnahmen zu beschäftigen. Die Argumente für seine Position sind allerdings nicht überzeugend. In dem Sinne gibt es wesentlich bessere Bücher zu dem Thema.

Auf dem deutschen Büchermarkt gibt es hier meiner Ansicht nach allerdings keine ausführliche exegetische Ausarbeitung. Am ehesten kommt da noch Ehescheidung und Wiederheirat. Eine biblische Fundamentaluntersuchung von Lothar Gassmann (Hrsg.) heran. Das Buch enthält sechs Aufsätze (neben Gassmann u. a. auch von Herbert Jantzen und Thomas Jettel), die hilfreich sind. Das Buch ist aber nicht besonders strukturiert aufgebaut und dazu noch recht teuer. Wer mit der englischen Sprache gut zurechtkommt, dem empfehle ich das kürzlich erschienene Büchlein Divorce and Remarriage von Wayne Grudem. Eine hervorragende exegetische Darstellung gibt es in einem Zeitschriften-Artikel von Andrew David Naselli: What the New Testament Teaches about Divorce and Remarriage. Dieser basiert übrigens auf einem Vortrag im Ältestenkreis der Bethlehem Baptist Church, den Naselli 2017 gehalten hat. Das ist die Gemeinde, die John Piper für mehrere Jahrzehnte als Pastor geprägt hat. Wie oben beschrieben vertrat Piper hier freilich die Sicht von Pawson – nicht so Naselli.

2 Kommentare

  1. […] und Wiederheirat angeht und möchte sie anschließend bewerten. Bisher habe ich lediglich mal eine Buchrezension zu dem Thema veröffentlicht. Da ich meine Masterarbeit gerade zum Verständnis der sogenannten Ausnahmeklausel […]

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