Scheidung und Wiederheirat (Teil 3): Scheidung und Wiederheirat bei Ehebruch

In diesem Beitrag stelle ich die Position vor, die eine Wiederheirat im Fall von Ehebruch erlaubt.

In meinem letzten Beitrag habe ich die Position vorgestellt, die Wiederheirat nach Scheidung grundsätzlich ablehnt. In diesem Beitrag stelle ich die Position vor, die eine Wiederheirat im Fall von Ehebruch erlaubt. Im nächsten Beitrag möchte ich dann darüber schreiben, ob es weitere Gründe für Scheidung und Wiederheirat geben könnte.

Die Bedeutung von porneia

Die Auslegung von Mt 19,9 hängt ganz wesentlich mit der Bedeutung von porneia zusammen.

“Ich sage euch aber, dass, wer immer seine Frau entlässt, außer wegen Hurerei (gr. porneia), und eine andere heiratet, Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.” (Mt 19,9)

Porneia hat ein sehr weites Bedeutungsspektrum. Nach dem bekannten Wörterbuch zum Neuen Testament von Bauer und Aland wird das Wort in der Regel am besten mit Unzucht oder Hurerei übersetzt, und kann „jede Art illegitimen Geschlechtsverkehrs“ bedeuten.

Das Theologische Begriffslexikon zum Neuen Testament schreibt:

“Die Wortgruppe benennt abwertend verschiedene nichteheliche sexuelle Verhaltensweisen gewerblichen Charakters, soweit sie von der jeweils offiziellen gesellschaftlichen oder religiösen Norm abweichen, vor allem die Prostiturion im eigentlichen Sinn. Sie kann auf andere nichteheliche Verhältnisse (Konkubine, Promiskuität, Homosexualität, Pädophilie) oder sogar jeglichen Geschlechtsverkehr angewandt werden, der gelegentlich ausdrücklich das eheliche Sexualverhalten einschließt (z. B. Ehebruch).”

Porneia ist also ein sehr weit gefasster Begriff. Selbstverständlich kann er je nach Kontext eine sehr konkrete Handlung bezeichnen, aber die Eingrenzung auf voreheliche Sexualität während der Verlobungszeit oder auf Inzest ohne konkreten Hinweis im Kontext ist eher schwierig.

Der Kontext der Diskussion

Der Kontext der Diskussion ist auch ein anderer. Die Frage der Pharisäer zielt ja auf mögliche Gründe für eine Scheidung bei einer legitim geschlossenen Ehe ab (V.3). Es geht vom Kontext her überhaupt nicht darum, Gründe zu nennen, warum eine Ehe annulliert werden könnte. Der Kontext spricht also gegen die Eingrenzung von porneia auf voreheliche Sexualität während der Verlobungszeit oder auf Inzest.

Das Wesen des Ehebundes

Vertreter, die sich gegen eine Möglichkeit der Wiederheirat aussprechen, betonen in der Regel den unauflöslichen Charakter des Ehebundes. Schließlich sagt Jesus, dass eine Wiederheirat nach einer Scheidung Ehebruch ist. Das kann ja nur dann der Fall sein, wenn der Ehebund trotz amtlichem Scheidungsdokument noch gültig ist.

Dem ist natürlich zuzustimmen. Der Ehebund vor Gott wird nicht automatisch durch eine amtliche Scheidung aufgelöst. Das heißt allerdings nicht, dass der Ehebund grundsätzlich unauflöslich ist. Schließlich betont Jesus:

„Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ (Mt 19,6b)

Er soll es nicht scheiden. Nicht: er kann es nicht scheiden. Bündnisse sind in der Bibel nicht grundsätzlich unauflöslich, so auch der Ehebund nicht. Dass er beim Tod des Ehepartners nicht mehr bindend ist, ist klar (Röm 7,3; 1Kor 7,39). Offenbar gibt es darüber hinaus auch weitere Fälle, die eine Auflösung des Ehebundes herbeiführen können. Jesus sieht Ehebruch als dermaßen gravierend an, dass er zur Auflösung der Ehe führen kann. Das ist kein Automatismus. Versöhnung sollte unter Christen immer die erste Option sein. Aber wo das nicht möglich ist, scheint Scheidung und Wiederheirat bei Ehebruch durchaus legitim zu sein. Es ist dann nicht der unschuldige Partner, der die Ehe bricht (den Ehebund auflöst), sondern derjenige, der den Ehebruch begangen hat.

Gerhard Maier schreibt dazu in seinem Kommentar zum Matthäusevangelim:

„Liegt keine Unzucht vor, betreibt aber der Mann dennoch die Scheidung und heiratet eine andere, dann begeht er Ehebruch (μοιχᾶται [moichatai]). Er bricht also das 6. Gebot (lutherischer Zählung). Warum ist er im Falle der Unzucht seitens der Frau kein Ehebrecher? Weil die betreffende Frau durch ihre Unzucht längst die Ehe gebrochen, also zerstört hat.“

Gerhard Maier

Der Satzbau

Weil die Unzuchtsklausel nach der Erwähnung der Scheidung steht und nicht nach der Erwähnung der Wiederheirat, folgern einige Ausleger, dass sie sich dementsprechend nur auf die Scheidung bezieht. Eine Scheidung bei Ehebruch ist dann legitim, aber nicht eine Wiederheirat. Das Argument ist allerdings nicht besonders stichhaltig. So schreibt D. A. Carson in seinem Kommentar zum Matthäusevangelium:

„Würde die Ausnahmeklausel an einer anderen Stelle stehen, würde dies zu noch mehr Zweideutigkeit führen. Steht sie zum Beispiel vor dem Verb moichetai […], könnte der Satz wie folgt umschrieben werden: ‘Wer sich von einer Frau scheidet und eine andere heiratet, wenn es nicht wegen Unzucht ist, dass er sich von einer Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht Ehebruch’. Diese Formulierung legt jedoch nahe, dass Unzucht als der eigentliche Grund für die Eheschließung mit einer anderen und nicht nur für die Scheidung angeführt wird – eine Interpretation, die an Lächerlichkeit grenzt.“

D. A. Carson

Der Sinn des Scheidebriefes

Noch ein weiterer Grund spricht für die Möglichkeit einer Wiederheirat nach einer legitimen Scheidung. In der Debatte zwischen Jesus und den Pharisäern ging es um den Scheidebrief. Der wurde bei den Juden gerade zu dem Zweck gegeben, eine neue Ehe zu ermöglichen. Wenn eine entlassene Frau einen Scheidebrief vorweisen konnte, konnte sie nicht mehr des Ehebruchs beschuldigt werden, wenn sie einen neuen Mann heiratete. Eine Scheidung ohne die Möglichkeit der Wiederheirat ergibt keinen Sinn.

Hilfreiche Literatur

Die überwältigende Mehrheit aller exegetischen Kommentare evangelikaler Autoren vertreten die Position, dass Scheidung und Wiederheirat wenigstens im Fall von Ehebruch erlaubt ist. In deutscher Sprache ist hier insbesondere der HTA-Kommentar von Gerhard Maier zu nennen. In englischer Sprache sind insbesondere Carson, Turner, Osborne und France zu nennen.

Ich weise außerdem gerne auf das Buch von Jay Adams hin: Ehe, Scheidung, Wiederheirat – und was die Bibel dazu sagt. Adams untersucht die biblischen Texte und gibt praktische und seelsorgerische Ratschläge. Er vertritt ebenfalls die Position, dass eine Wiederheirat mindestens im Fall von Ehebruch legitim ist.

Ein weiteres Buch ist Ehescheidung und Wiederheirat: Eine biblische Fundamentaluntersuchung von Lothar Gassmann (Hg.). Es enthält Aufsätze verschiedener deutschsprachiger Autoren, die sich für die Möglichkeit von Scheidung und Wiederheirat, zumindest bei porneia, einsetzen. Die einzelnen Aufsätze sind nicht wirklich aufeinander abgestimmt und überschneiden sich teilweise, aber das Buch ist doch hilfreich. Das neuere Buch Scheidung und Wiederheirat: Was lehrt die Bibel darüber? habe ich noch nicht gelesen.

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