Gottesdienste und die 3G-Regel

Je nach Bundesland gilt mittlerweile auch für einige Gemeinde-Veranstaltungen die 3G-Regel. Und es müssen Entscheidungen getroffen werden, die alles andere als einfach sind.

Je nach Bundesland gilt mittlerweile auch für einige Gemeinde-Veranstaltungen die 3G-Regel. Bei uns in Rheinland-Pfalz wird von 2G+ gesprochen. Und es müssen Entscheidungen getroffen werden, die alles andere als einfach sind. Ich erlaube es mir hier deshalb, mal laut zu denken.

Die Situation in Rheinland-Pfalz

Für Gottesdienste haben wir in Rheinland-Pfalz zwei Möglichkeiten.1 (1) Der erste Weg ist es, max. 25 nicht-immunisierten Personen den Zutritt zu erlauben (nicht-immunisiert heißt nicht vollständig geimpfte bzw. genesen. Personen unter 12 Jahren werden nicht mitgezählt). In diesem Fall gibt es eine große Freiheit und vom Gesetzgeber her muss weder auf Abstände geachtet werden achten, noch Masken getragen werden. (2) Will man diesen Weg nicht gehen, müssen Mindestabstände eingehalten werden (1,5 Meter oder im Sitzen einen freien Sitzplatz in allen vier Richtungen). Außerdem müssen durchgängig Masken getragen werden.

Bei beiden Optionen gibt es natürlich ein paar weitere Auflagen (z. B. was eine Anwesenheitsliste oder Belüftung angeht). Die Unterschiede sind allerdings schon groß.

Das Für und Wider des ersten Weges

Der erste Weg scheint sehr verlockend. Für kleine Gemeinden, bei denen 25 nicht-immunisierte Gottesdienstbesucher nicht erreicht werden, ist das eine große Erleichterung. Für größere Gemeinden scheidet der Weg von vornherein aus, da es mehr als 25 nicht-immunisierte Teilnehmer sein werden. Für uns als mittelgroße Gemeinde ergibt sich hier allerdings ein Problem. Wir müssten sicherstellen, dass wir nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen im Gottesdienst haben. Dafür müssten wir den Impfstatus aller Personen erfassen, die unseren Gottesdienst besuchen. Das ist für einige etwas sehr Privates. Und wenn an einem Sonntag doch über 25 nicht-immunisierte Personen da, die teilnehmen wollen, dürften wir nicht alle hereinlassen.

Das Für und Wider des zweiten Weges

Der zweite Weg ist ziemlich lästig. Gerade über die Sommermonate haben wir unsere Gottesdienste fast durchgängig im Freien durchgeführt. Da brauchten wir keine Masken zu tragen. Laut Verordnung war das aber auch im Innenraum nicht nötig, sobald man einen Sitzplatz erreicht hatte. Gerade für Ältere ist es nun lästig, über länge Zeit eine Maske zu tragen. Wer die Möglichkeit hätte, den ersten Weg zu gehen, aber den zweiten geht, lädt Menschen Lasten auf, die sie eigentlich nicht tragen müssten. Möglicherweise werden auf diesem Weg auch Personen davon abgehalten, den Gottesdienst zu besuchen.

Die Qual der Wahl

Wir haben uns als Gemeinde für den zweiten Weg entschieden – gerade weil wir denken, dass wir mehr als 25 nicht-immunisierte Personen haben. Aber auch, weil wir den Impfstatus nicht erfassen wollen. Die Entscheidung ist allerdings nicht einfach. Und wie man es dreht und wendet, es bleibt eine komplizierte Sache. Vielleicht wird die Entscheidungsfindung in Zukunft noch schwieriger, wenn die Freiheiten für nicht-immunisierte weiter eingeschränkt werden sollten.

Mein Fazit

Für mich persönlich bleibt die das oberste Ziel, dass wir allen Menschen die Möglichkeit geben sollten, den Gottesdienst zu besuchen. Allerdings fällt es mir auch schwer, wenn ich Menschen sehe, die sich aus gesundheitlichen Gründen sehr schwer mit der Maskenpflicht tun. Es bleibt ein moralisches Dilemma.

Bei Sonderveranstaltungen bin ich der Ansicht, dass wir es lernen müssen, mit 3G-Regel (bzw. 2G+) zu leben. Da es hier oft keinen zweiten Weg gibt, hie die alternative nämlich, alle Veranstaltungen abzusagen. Schon unser Zeltlager im Sommer war nur unter 3G möglich.

Es würde mich sehr freuen zu hören, wie andere Gemeinden damit umgeben. Hinterlasse gerne einen Kommentar oder schreibe mir persönlich.

  1. Ich gebe die Dinge hier so wieder, wie ich sie verstehe. Ich habe die aktuelle Verordnung gründlich studiert und auch die Richtlinien und Empfehlung der Evangelischen Kirche in der Pfalz. Bei Unsicherheiten sollte man sich allerdings lieber eine rechtssichere Aussage einholen. Falls ich etwas nicht korrekt wiedergebe, bin ich auch dankbar für Hinweise.

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